Mini-Serie: Rund um die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – Teil 5
In dieser mehrteiligen Artikelserie möchten wir Ihnen vorstellen, was eine Umsatzsteuer-ID (USt-ID) ist. Zusätzlich möchten wir interessante und wissenswerte Themen rund um das Thema USt-ID behandeln und etwas Licht in das Thema bringen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!
Wer darf eine USt-ID Nr. beantragen?
Grundsätzlich sind zwei Gruppen für eine USt-ID Nr. antragsberechtigt:
- Alle Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 2 UStG und
- juristische Personen, die nicht Unternehmerin oder Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, wenn sie die USt-ID Nr. für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen
Wo kann ich einen Antrag auf Erteilung der USt-ID Nr. stellen?
Dies hängt davon ab, ob Sie die USt-ID Nr. bei Firmengründung oder erst später beantragen.
Firmenneugründung
Bei der Neugründung Ihrer Firma können Sie die Erteilung einer USt-ID Nr. direkt beim zuständigen Finanzamt beantragen. Dies geschieht direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie als Neugründerin bzw. Neugründer bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Sie müssen lediglich das entsprechende Feld im Fragebogen ankreuzen.
Antrag über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Für die Online-Beantragung stellt Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern über das Formular-Management-System (FMS) ebenfalls ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls auf den Seiten des BZSt: [Link]