Bestätigung von USt-IdNrn. ausländischer Unternehmen

Mini-Serie: Rund um die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – Teil 14

In dieser mehrteiligen Artikelserie möchten wir Ihnen vorstellen, was eine Umsatzsteuer-ID (USt-ID) ist. Zusätzlich möchten wir interessante und wissenswerte Themen rund um das Thema USt-ID behandeln und etwas Licht in das Thema bringen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Bestätigung USt-IdNrn. ausländischer Unternehmen

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ausländischer Unternehmen können auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) überprüft werden.

Elektronischer Einzelabruf

Ein Elektronischer Abruf kann über das Internetformular des BZSt erfolgen. Dort können sich Unternehmen die Gültigkeit ausländischer USt-IdNrn. bestätigen lassen. Das Formular ist täglich, in der Zeit zwischen 05:00 Uhr und 23:00 Uhr erreichbar. Nachteilig an dem Abruf über das Internetformular des BZSt ist, dass die Prüfung der USt-ID jeweils einzeln erfolgen muss. Die Prüfung vieler USt-IDs ist so sehr zeitaufwändig.

Formular des BZSt zur Bestätigung von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

Elektronischer Sammel- / Massenabruf mittels Schnittstelle

Zusätzlich bietet das BZSt als Ergänzung zum Bestätigungsverfahren über das Internetformular eine Alternative über eine XML-RPC Schnittstelle an. Diese eignet sich für Unternehmen mit vielen Bestätigungsanfragen.

Über die sog. XML-RPC-Schnittstelle wird Unternehmen die Möglichkeit gegeben, die Prüfung von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNrn.) in die eigenen Softwaresysteme einzubinden und die USt-IdNrn. automatisiert abzufragen.

Der Sammelabruf über die XML-RPC-Schnittstelle des BZSt ist nicht direkt durch das Unternehmen nutzbar. Um diesen nutzen zu können, muss die Schnittstelle in Eigenregie in das eigene Warenwirtschaftssystem oder ERP-System eingebunden werden. Dies setzt entsprechende Programmierkenntnisse voraus.

Der Abruf über die Schnittstelle ist täglich, in der Zeit zwischen 05:00 Uhr und 23:00 Uhr möglich. Nähere Informationen stellt das BZSt auf der Themenseite zur XML-RPC-Schnittstelle bereit:

Informationen des BZSt zur XML-RPC-Schnittstelle

Vorteile des Bestätigungsverfahrens

Das Bestätigungsverfahren erleichtert deutschen Unternehmern die Prüfung der USt-ID und damit, ob diese zum Zeitpunkt der Leistungserbringung an einen in einem anderen Mitgliedstaat der EU registrierten Unternehmer ausgeführt wird.

Schnellerer Sammelabruf von USt-IDs durch den Optimus USt-ID Prüfer

Der Optimus USt-ID Prüfer ermöglicht nicht nur einen leichteren Abruf einzelener USt-IDs sondern auch von beliebig vielen Umsatztseuer-Identifikationsnummern. Der Abruf erfolgt mit wenigen Mausklicks bequem aus Excel heraus. Dafür lässt sich der Optimus USt-ID Prüfer nahtlos in Excel integrieren.

Prüfung großer Datenbestände durch den Optimus USt-ID Prüfer

Durch die gute Excel-Integration können innerhalb kürzester Zeit eine große Anzahl an USt-IDs überprüft werden. Dies geschieht durch einfaches Markieren der zu prüfenden USt-ID Nummer. Die Prüfung selbst erfolgt durch den Optimus USt-ID Prüfer automatisch im Hintergrund.

2 Lösungen in einem: USt-ID Prüfer und Adressdatenprüfer

Neben der USt-ID Prüfung bietet der Optimus USt-ID Prüfer zusätzlich die Möglichkeit, durch eine in dieser Form einmalige KI-Lösung, die Adressdaten zu den ausländischen USt-IDs zu überprüfen. Abweichungen oder Fehler markiert der USt-ID Prüfer.

Stammdatenpflege mit dem Optimus USt-ID Prüfer

Der Optimus USt-ID Prüfer ermöglicht Ihnen somit neben der Massenprüfung der USt-IDs Ihrer Kunden auch die Stammdatenpflege. Abweichungen können Sie so zeitnah in Ihrem System korrigieren.

Überzeugen Sie sich selbst und laden Sie noch heute Ihre kostenlose Testversion des Optimus USt-ID Prüfers herunter:

Download der Testversion