Mini-Serie: Rund um die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – Teil 10
In dieser mehrteiligen Artikelserie möchten wir Ihnen vorstellen, was eine Umsatzsteuer-ID (USt-ID) ist. Zusätzlich möchten wir interessante und wissenswerte Themen rund um das Thema USt-ID behandeln und etwas Licht in das Thema bringen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!
Digitaler Antrag der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Der Antrag der USt-ID kann elektronisch über die Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) erfolgen. Grundsätzlich ist unabhängig bei der Antragstellung zu beachten, dass die Vergabe der USt-ID nur auf schriftlichen Antrag erfolgt.
Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:
- Name und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers,
- Finanzamt, bei dem das Unternehmen geführt wird,
- Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird.
Das Kontaktformular des BZSt zur elektronischen Antragstellung ist unter folgendem Link erreichbar: „Vergabe der USt-IdNr.“. Um die Bearbeitung zu beschleunigen und Rückfragen seitens des BZSt zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen Ihre Telefonnummer anzugeben.
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt, sofern dieser elektronisch übermittelt wurde, innerhalb von 48 Stunden.
Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung Ihres Antrags ist, dass Sie als umsatzsteuerlicher Unternehmer bei Ihrem zuständigen Finanzamt geführt werden.
Alternative Antragstellung
Neben dem elektronischen Antrag, direkt über die Seite des BZSt, kann eine Antragstellung auch wie bisher auf nichtelektronischem Wege erfolgen. Das Formular zu Antragstellung kann auf dem Formularmanagementserver der Finanzverwaltung heruntergeladen werden.
Das Formularmanagementsystem mit dem „Antrag auf Erteilung oder erneute Zusendung einer bereits erteilten
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“ ist unter folgendem Link zu finden: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=AC830D4CFD5FDF5C915A
Was ist bei fehlerhaften Angaben zu tun?
Eine Änderung der zu Ihrer USt-ID hinterlegten Daten kann ausschließlich über Ihr zuständiges Finanzamt veranlasst werden. Sobald Ihr Finanzamt die Daten geändert hat, übermittelt diese die geänderten Daten automatisch an das BZSt.