Quick Fixes: Die Änderungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie im Überblick

Mini-Serie: Rund um die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – Teil 6

In dieser mehrteiligen Artikelserie möchten wir Ihnen vorstellen, was eine Umsatzsteuer-ID (USt-ID) ist. Zusätzlich möchten wir interessante und wissenswerte Themen rund um das Thema USt-ID behandeln und etwas Licht in das Thema bringen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Quick Fixes: Die Änderungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie im Überblick

Seit 1. Januar 2020 sind die Quick Fixes in Kraft getreten. Mit den Quick Fixes hat die EU-Kommission Maßnahmen zur Mehrwertsteuer beschlossen und dadurch einheitliche Regelungen für den Handel innerhalb der EU eingeführt. Wir möchten Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen geben.

  1. Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferungen
  2. Innergemeinschaftliches Reihengeschäft
  3. Konsignationslager

Die folgenden drei Themen können nur einen ersten Überblick über die Änderungen durch die Quick Fixes geben. Aufgrund der Komplexität des Umsatzsteuerrechts und der möglichen Fallkonstellationen empfehlen wir Ihnen immer Ihren Steuerberater zu kontaktieren.

 

1. Innergemeinschaftliche Lieferungen

Innergemeinschaftliche Lieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Die Umsätze aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb unterliegen der Umsatzsteuer im Bestimmungsland. Seit Anfang dieses Jahres wurden die Voraussetzungen der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen verschärft.

Änderung durch die Quick Fixes bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Durch die Neuregelung ist die Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) von zentraler Bedeutung. Die Angabe der USt-ID des Abnehmers wird zur materiell-rechtlichen Voraussetzung für die Steuerbefreiung. Dies hat zur Folge, dass aufgrund fehlender Angabe zur USt-ID die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit entfällt. Aus diesem Grund muss die USt-ID des Abnehmers verifizierte und dokumentiert werden.

 

2. Innergemeinschaftliches Reihengeschäft

Durch die Neuregelung soll eine Vereinheitlichung in der EU bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften sorgen. Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn mehrere Unternehmen über ein Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen. Der Gegenstand wird jedoch direkt vom ersten Lieferanten an den letzten Abnehmer befördert oder versendet. Da die Warenbewegung nur einer der Lieferungen zuzuordnen ist, kann nur diese Lieferung die Steuerbefreiung für die innergemeinschaftliche Lieferung gelten gemacht werden.

Änderung durch die Quick Fixes bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften

Die Neuregelung und deren Auswirkungen bei Reihengeschäften betreffen in der Regel das mittlere Unternehmen. Dabei kommt es jedoch auf die konkrete Fallkonstellation an. Gemeint ist damit, ob der mittlere Unternehmer bzw. Unternehmen die Ware befördert oder versendet und welche Umsatzsteuer-ID (USt-ID) verwendet wird. Bei der Beantwortung ist Ihnen Ihr Steuerberater gerne behilflich.

 

3. Konsignationslager

Ein Konsignationslager ist ein Warenlager des Lieferanten in der Nähe des Kunden. Der Kunde (Abnehmer) kann aus dem Lager jederzeit Ware für seine Produktion und Handel entnehmen.

Änderung durch die Quick Fixes beim Konsignationslager

Unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt die direkte innergemeinschaftliche Lieferung an den Kunden und ein innergemeinschaftlicher Erwerb des Kunden. Innergemeinschaftliches Verbringen und die Besteuerung im Zielland entfallen. Werden die umsatzsteuerlichen Voraussetzungen nicht erfüllt oder die Ware nicht innerhalb der 12-Monatsfrist entnommen, ist weiterhin ein innergemeinschaftliches Verbringen anzunehmen.

Hinweis zu steuerlichen Themen

Beachten Sie, dass dies nur eine unverbindliche Information darstellen kann und eine individuelle steuerliche Beratung bei Ihrem Steuerberater keinesfalls ersetzten kann. Bei Fragen und Unklarheiten zu steuerlichen Themen empfehlen wir Ihnen sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzten.