Mini-Serie: Rund um die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – Teil 2
In dieser mehrteiligen Artikelserie möchten wir Ihnen vorstellen, was eine Umsatzsteuer-ID (USt-ID) ist. Zusätzlich möchten wir interessante und wissenswerte Themen rund um das Thema USt-ID behandeln und etwas Licht in das Thema bringen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!
Wichtig für den europäischen Handel
Bei der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer handelt es sich um eine eindeutige Identifikationsnummer für Unternehmen. Wichtig ist die USt-ID Nr. für den Handel mit Waren und Dienstleistungen in der Europäischen Union (EU). Für Unternehmen die innerhalb der miteinander EU Handel betreiben, stellt sie ein eindeutiges Identifikationsmerkmal dar.
Die Anfänge der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die Anfänge der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gehen zurück auf das Jahr 1993. Am 1. Januar 1993 entstand mit der Abschaffung der Grenzkontrollen der europäische Binnenmarkt. Gleichzeitig wurde ein neues MwSt-Kontrollsystem für den innergemeinschaftlichen Handel eingerichtet. Ziel des MwSt-Kontrollsystems war die Verringerung des bis dahin hohen Verwaltungsaufwandes für die Unternehmen. Durch die Schaffung des Binnenmarktes entfielen rund 60 Millionen Zollpapiere.
Nach diesen neuen MwSt-Vorschriften wurden innergemeinschaftliche Lieferungen von der Umsatzsteuer unter bestimmten Bedingungen von der Umsatzsteuer befreit. Eine Lieferung in ein anderes Land der EU ist von der Umsatzsteuer befreit (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung), wenn der Gegenstand der Lieferung in einen anderen Staat der EU gelangt und die Lieferung an einen Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne für dessen Unternehmen ausgeführt wird.
Befreiung bei bestimmten Lieferungen
Um den Fluss der in den einzelnen Mitgliedstaaten gespeicherten Daten über die Binnengrenzen hinweg zu gewährleisten, wurde ein elektronisches MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) eingeführt, über das Unternehmen sich die Gültigkeit der MwSt-Nummern ihrer Geschäftspartner bestätigen lassen können und
Steuerverwaltungen den Fluss des innergemeinschaftlichen Handels beobachten und auf etwaige Unregelmäßigkeiten hin überprüfen können.
Die in jedem Mitgliedstaat für die mehrwertsteuerliche Kontrolle des innergemeinschaftlichen Handels zuständige Stelle, das zentrale Verbindungsbüro, hat über das MIAS direkten Zugriff auf die Datenbanken, in denen die MwSt-Registrierungen anderer Mitgliedstaaten gespeichert sind.